Bilaterale Translation - AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dolmetsch- und Übersetzungsaufträge (AGB)

§ 1. Der Leistungsumfang wird durch den verbindlichen schriftlichen Auftrag bestätigt.

§ 2. Der Auftraggeber sorgt für urheberrechtliche Genehmigungen und dafür, dass die nun ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen wettbewerbs-, warenzeichen-, namensrechtlich und / oder aus sonstigen Gründen nicht zu beanstanden sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer von etwaigen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei zu halten.

§ 3. Der Auftraggeber gestattet dem Auftragnehmer, die Leistungen auch durch Dritte, fachlich versierte Personen, zu erfüllen. Die Haftung für Pflichtverletzungen Dritter ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

§ 4. Für fehlerhafte Übersetzungen, die vom Auftraggeber durch unrichtige oder unvollständige Informationen, fehlerhafte Originaltexte oder Sonstiges verursacht werden, ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Fehlerhaftigkeit nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

§ 5. Haftung bei Nicht- und Schlechtleistung

(1) Es wird eine bestmögliche Übersetzung angefertigt. Die Form des Ausgangstextes wird beibehalten. Fachausdrücke werden, sofern keine besonderen schriftlichen Anweisungen oder Unterlagen mitgeschickt werden, in die allgemein übliche, lexikographisch vertretbare resp. allgemein übliche und verständliche Version übersetzt.

(2) Sollte eine Übersetzung sprachliche, sachliche oder schreibtechnische Fehler resp. Tippfehler aufweisen, muss dies unverzüglich nach Entdecken schriftlich angezeigt werden.

(3) Der Auftraggeber erhält auf ausdrückliche Aufforderung hin unter Setzung einer angemessenen Nachfrist eine kostenlose Korrektur der Übersetzung (Nacherfüllung). Wünscht der Auftraggeber keine Korrektur oder neue Übersetzung, gleich aus welchem Grund, ist er nicht berechtigt, das Honorar zu kürzen bzw. die Zahlung zu verweigern.

(4) Nach Ablauf der gesetzten Nachfrist ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt.

(5) Die Haftung des Auftragnehmers ist auf solche Schäden beschränkt, die unmittelbar auf die Verwendung der Übersetzung zurückzuführen sind.

(6) Die Haftung ist im Falle der Nicht- und Schlechtleistung auf 5.000 € beschränkt, soweit nicht der Auftraggeber vor der Auftragserteilung ausdrücklich deutlich darauf hinweist, dass etwaige Schäden über diesen Betrag hinausgehen. Im Falle der Anzeige solcher Schadensgefahren wird individualvertraglich eine Haftungsbegrenzung vereinbart. Unberührt bleibt in jedem Fall die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie die Haftung für die schuldhafte Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers. Insoweit findet eine Haftungsbegrenzung nicht statt.

§ 6. Berechnungsgrundlage und Auftragserteilung

(1) Übersetzungsarbeiten werden nach Umfang und Schwierigkeitsgrad berechnet (mit Ausnahme von Werbetexten, deren Preis individuell berechnet und schriftlich vereinbart wird). Für Texte durchschnittlicher Schwierigkeit in den Sprachkombinationen: Deutsch - Polnisch gilt folgender Preis für eine DIN-Zeile (55 Anschläge) der Übersetzung: 1,35 EUR bei einem Liefertermin nach Absprache. Eine Übersetzung weist in der Regel einen anderen Umfang als der ursprüngliche Text auf. Da die Berechnung des Endpreises auf dem Umfang des Zieltextes basiert, kann der Endpreis erst nach vollständiger Übersetzung angegeben werden. Der Umfang wird nach der Zeilenzahl in der Zielsprache ermittelt, wobei die übersetzte Zeile 55 Anschläge (inkl. Leerzeichen) umfasst. Darüber hinausgehende Anschläge werden zu Vollzeilen zusammengezogen; Zeilen mit mehr als 25 Anschlägen gelten als Vollzeilen. Partialzeilen werden bei fortlaufenden Texten zu Vollzeilen addiert. Bei Auflistungen bzw. Übersetzungen von Fachbegriffen werden diese als jeweils eine Zeile gezählt. Anschriften, Namen, Kopf- und Fußzeilen etc. werden wie übersetzte Zeilen zu Vollzeilen zusammengezogen und entsprechend berechnet. Zahlen, Schreibarbeiten, Wiederholungen von Textpassagen und Beglaubigungsformeln werden ebenfalls wie übersetzte Zeilen berechnet. Bei Tabellen werden die Anschläge vom linken bis zum rechten Rand der Umrahmung gezählt (inklusive Leerzeichen). Je nach Schwierigkeitsgrad und Fachgebiet des Ausgangstextes sowie des Aufwandes sind Preisverschiebungen möglich. Mein Mindestauftrag versteht sich pro Schriftstück bzw. Dokument und Sprache und beträgt für Aufträge in den vorbezeichneten Sprachkombinationen 30,00 Euro.

(2) Texte, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, bedingen einen 30 prozentigen Zuschlag.

(3) Übersetzungen, deren Fertigstellung innerhalb von 24 bzw. 48 Stunden verlangt wird oder die mit Überstunden, Nacht-, Feiertags- oder Wochenendarbeit verbunden sind, bedingen einen Zuschlag von 100%.

(4) Rabatte werden nur auf den Grundpreis der Übersetzung oder sonstiger Dienstleistung gewährt. Der Eilzuschlag wird auf den unverminderten Grundpreis berechnet.

(5) Beglaubigungen / Bestätigungen / Bescheinigungen werden von gerichtlich vereidigten bzw. ermächtigten Übersetzern vorgenommen.

(6) Korrekturlesen von Übersetzungen, die nicht vom Auftragnehmer angefertigt wurden, werden wie Neuübersetzungen abzüglich 15% berechnet.

§ 8. Lieferung

(1) Ist kein besonderer Liefertermin zwischen den Vertragspartnern vereinbart, erfolgt die Lieferung der Übersetzung innerhalb der für eine sorgfältige Erledigung erforderlichen Frist. Es werden für den Liefertag grundsätzlich keine festen Uhrzeiten als Liefertermin vereinbart, d.h. Fixtermine bzgl. der Uhrzeit sind nicht möglich.

(2) Lieferzeitangaben sind verbindlich und werden nach Arbeitstagen (Montag bis Freitag) berechnet.

§ 9. Die Dolmetscher werden auf dem Gebiet des Dolmetschens tätig. Die Dolmetscher üben ihre Tätigkeit als freiberufliche, eigenständige Dolmetscher aus und erfüllen sie nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung ihrer Erfahrungen und Kenntnisse. Das Honorar für die Dolmetscheraufträge wird als Tageshonorar oder nach Absprache stundenweise in Rechnung gestellt. Abgesehen von der reinen Dolmetscherleistung am Tag der Veranstaltung umfasst es ebenfalls die organisatorische Vorbereitung des Einsatzes, die Einarbeitung in das Thema, Terminologie-Recherche im Vorfeld, Nachbereitung, Terminologie-Pflege nach dem Einsatz usw.. Stunden gelten als volle Stunden (60 Minuten). Die normale Arbeitszeit der Dolmetscher darf 3 bis 3 1⁄2 Stunden am Vormittag und 3 bis 3 1⁄2 Stunden am Nachmittag nicht überschreiten. Angemessene Pausen sind vorzusehen. Die Zeit des Hin- und Rückweges wird der reinen Dolmetscherzeit hinzugefügt und mit dem jeweiligen Stundenhonorar berechnet. Spesen (Verpflegung, Fahrtkosten, Übernachtung etc.) gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ab 17 Uhr und am Wochenende bzw. an Feiertagen wird ein Zuschlag von l00 % erhoben. Zusätzlich zum Stunden- bzw. Tageshonorar werden berechnet:
• 1/2 Tageshonorar als Tagegeld, wenn der Dolmetscher nicht im Einzugsgebiet des Dolmetsch- Ortes wohnt und am Tag zuvor anreisen muss.
• Reisekosten: PKW wird mit 0,30 EUR pro Km hin- und zurück berechnet, Bahnfahrt 1. Klasse, bei Flugreisen innerhalb Europas Economyklasse.
• 1/2 Tageshonorar pro Einarbeitung beim Kunden (Briefing).
• Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer rechtzeitig vor Beginn der Dolmetschertätigkeit vorhandenes Informationsmaterial zur Verfügung zu stellen. Für Schäden, die durch Unterlassung entstehen, haftet der Auftragnehmer nicht.

§ 10. Bei einer Dolmetscherleistung gilt das gesprochene Wort, d.h. ihr Produkt ist zur sofortigen Anhörung bestimmt, die Nutzungs- und Urheberrechte verbleiben bei den Dolmetschern. Soll ein Mitschnitt der Dolmetscherleistung zur späteren Nutzung angefertigt werden, ist vor der Veranstaltung die Zustimmung des Dolmetschers einzuholen. Direktmitschnitte werden zusätzlich zum Tageshonorar nach individueller Vereinbarung in Rechnung gestellt. Jede weitere Verwendung (z.B. Direktübertragung) bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Der Auftraggeber haftet auch für unbefugte Aufnahmen durch Dritte.

§ 11. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Dolmetschern so bald wie möglich, spätestens jedoch 14 Tage vor Konferenzbeginn, einen vollständigen Satz aller einschlägigen Unterlagen (z.B. Arbeitsprogramm, Tagesordnung, Berichte, Referate, Anträge) in allen Sprachen, soweit vorhanden, in die und aus denen die Dolmetscher dolmetschen sollen, auszuhändigen. Von sämtlichen Schriftstücken und Manuskripten, die während der Konferenz verlesen werden, erhalten die Dolmetscher spätestens am Vortag der Verlesung eine Kopie, die bis einschließlich Verlesung und Behandlung des Schriftstücks oder Manuskripts bei ihnen verbleibt. Wird diese Frist nicht eingehalten, so werden die Dolmetscher von ihrer Leistungspflicht entbunden.

§ 12. Die Dolmetscher sind verpflichtet, sämtliche ihnen bei der Ausführung ihrer Tätigkeit bekannt werdenden Informationen streng vertraulich zu behandeln und keinen Nutzen daraus zu ziehen.

§ 13. Bei Buchung innerhalb von 24 Stunden vor Beginn des Dolmetschens wird ein Zuschlag von 100 % erhoben.

§ 14. Bei den Videokonferenzen ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, den Dolmetscher von Anfang an in die Planung einer Videokonferenz einzubinden und mit ihm die Bedingungen für die Durchführbarkeit einer solchen Konferenz zu klären. Die Arbeitsbedingungen müssen den ISO-Normen 2603 und 4043 sowie DIN IEC 914 entsprechen. Die Tonqualität muss im 125-150 Hertz-Bereich liegen. Hochauflösende Monitore sind unerlässlich. Sog. Teledolmetschen (Dolmetscher-Kabinen im Nebenraum) ist unzulässig. Weitere Einzelheiten sind im „Videokodex für Auftraggeber“ der nationalen und internationalen Organisationen von Konferenzdolmetschern enthalten.

§ 15. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, ohne dass der Auftragnehmer hierzu Anlass gegeben hat, sind vom Auftraggeber die bis zum Eintreffen der schriftlichen Rücktrittserklärung angefallenen Kosten und Übersetzungs-/Dolmetscherhonorare zu zahlen. Die Stornogebühren belaufen sich auf mindestens 30 % des Auftragswertes und betragen:
• 30 % des Gesamtpreises bei Stornierung bis 30 Tage vor dem Dolmetschereinsatz
• 50 % des Gesamtpreises bei Stornierung bis 14 Tage vor dem Dolmetschereinsatz
• 80 % des Gesamtpreises bei Stornierung unter 3 Tage vor dem Dolmetschereinsatz
• 100 % des Gesamtpreises bei Stornierung nach Datumsbeginn des Dolmetschereinsatzes

§ 16. Der Versand der Übersetzungen und sonstiger Unterlagen erfolgt per Normalpost, sofern mit dem Auftraggeber nichts anderes vereinbart wird.

§ 17. Eine Haftung für Verlust der uns übergebenen Texte und Unterlagen durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser, Sturm oder durch Verlust bei der Post ist ausdrücklich ausgeschlossen, soweit die Haftung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Auch bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unberührt. Bei Faxlieferungen hat der Auftraggeber die Übertragungsqualität und die Vollständigkeit selbst zu prüfen und bei Mängeln unverzüglich den Auftragnehmer zu informieren, damit alsbald Abhilfe geschaffen wird. Im Falle von Verlust, Verzug oder Missbrauch beim Versand der vom Auftragnehmer gefertigten Übersetzung per E-Mail bzw. Modem haftet der Auftragnehmer nicht, soweit die Haftung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

§ 18. Die Aushändigung der Übersetzung und des Ausgangstextes erfolgt grundsätzlich nur an den Auftraggeber oder an eine von ihm nachweislich bevollmächtigte Person.

§ 19. Mit der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftraggeber zu einer Vorauszahlung in Höhe von  50% der Gesamtvergütung, welche sich aus dem Angebot ergibt. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort zahlbar bzw. nach Vereinbarung 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Skontoabzug in EUR.

§ 20. Ansprüche wegen Mangelhaftigkeit und / oder Unvollständigkeit der Leistungen sind ausgeschlossen, wenn die Mängel oder Fehlleistungen nicht spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft der Leistung am Bestimmungsort schriftlich gemeldet worden sind.

§ 21. Mündliche Nebenabreden bedürfen der anschließenden bestätigenden Schriftform, damit sie Wirksamkeit erlangen.

§ 22. Falls eine oder einzelne Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein sollten, bleiben die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit davon unberührt. Der Gerichtsstand ist Hannover, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist.