Die Preise für beglaubigte Übersetzungen richten sich grundsätzlich nach dem
Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) und sind von dem
Schwierigkeitsgrad des Textes, von der Bearbeitungs- sowie Abgabezeit abhängig.
Die Übersetzungen werden nach Anzahl der Zeilen oder Zeichen berechnet.
Festpreise lassen sich jedoch nicht insgesamt pauschalisieren. Um allen
Unschlüssigkeiten hinsichtlich preisbezogener Fragen entgegenzuwirken, sei gerne auf
die Möglichkeit der Einholung eines individuellen, auf Sie zugeschnittenen Angebotes,
verwiesen.
Soweit es um die Tätigkeit des Dolmetschens geht, richtet sich die Erhebung von
Kosten nach der Art des Dolmetschens. Auch hier besteht die Möglichkeit eines
individuellen Kostenzuschnitts.